Zum Hauptinhalt springen

Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen.

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde.
Aschaffenburger Bürger wenden Sich bitte an das Bauordnungsamt
 

Wo sehe ich auf meinem Wohnberechtigungsschein meine Einkommensstufe?

Sie finden die Information über Ihre individuelle Einkommensstufe auf Ihrem WBS auf Seite 1 unter Punkt 3.

Hier finden Sie ein Muster, damit Sie wissen wo Sie nachsehen müssen, ob Sie in EOF Stufe 1, 2 oder 3 eingruppiert werden.  

Wohnberechtigungsschein Muster

EOF - Mietförderung auch bei Durchschnitts­verdienst

Alle Wohnungen in unseren Neubauten  werden seit dem Baujahr 2013 nach der Höhe des Einkommens vermietet und erfordern einen Wohnberechtigungsschein nach dieser einkommensorientierten (EOF)Förderung.

Die EOF-Förderung ist eine „bayerische Spezialität“ und basiert auf den bayerischen Wohnraumförderbestimmungen, die seit dem Jahr 2003 immer wieder neu aufgelegt werden. Hierbei handelt es sich um ganz normale Wohnungen, die zunächst nach dem Mietspiegelpreis vermietet werden. Je nach der Höhe des eigenen Einkommens
setzt die Förderstelle (hier die Regierung von Unterfranken) die "zumutbare Miete" für die jeweilige Einkomensstufe fest und hilft den Mietern mit einem Mietzuschuss.

Die Einkommensstufe, die Größe der geförderten Wohnung und der regionale Mietspiegel  werden zugrunde gelegt, und ergeben dann den individuelle,Betrag, den Mieter*innen mit EOF-Förderung zugemutet werden kann. Die Differenz zur tatsächlichen Marktmiete wird dann monatlich an die Mieter*innen als Zuschuss ausgezahlt.

Bei unserem Neubau im Gabelsberger Block, der im Jahr 2028 bezugsfertig wird, beträgt die bewilligte Marktmiete z. B. 13,40 € pro m² Wohnfläche. 

Die "zumutbare" Nettokaltmiete  pro m² Wfl. variiert je nach Einkommensstufe und staffelt sich wie folgt: 

Einkommensstufe
zumutbare Miete
Förderung
Marktmiete
EOF 16,00 €7,40 €13,40 €
EOF 27,50 €5,90 €13,40 €
EOF 39,00 €4,40 €13,40 €

Die jeweilige Differenz erhalten die Mieterinnen und Mieter dann als monatlichen Zuschuss über das Bauordnungsamt ausgezahlt.

Was viele nicht wissen:

Auch Singles, Paare und Familien mit einem eigenen durchschnittlichen Einkommen können über diese Förderprogramme in den Genuss einer bezahlbaren Neubau-Mietwohnung kommen und Entlastung bei der Miete erhalten.

Die Ermittlung, wer Anspruch auf eine einkommensorientiert geförderte Wohnung hat, ist fast so kompliziert wie die Berechnung eines Einkommenssteuerbescheids.
Aus diesem Grund kann eine verlässliche Einkommensbewertung nur über das spezielle Computerprogramm der zuständigen Behörde ermittelt werden.  In Aschaffenburg ist dies das Bauordnungsamt.

Ein Antrag lohnt sich auch für Bezieher mittlerer Einkommen immer ! Fragen kostet erst mal nix!

Bekommen auch Sie mit Ihrem Einkommen einen Mietzuschuss ?

Prüfen Sie selbst ob auch Sie in den Genuss dieser Förderung kommen können: 

Stand: 1.8.2025

 Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumfördergesetz
- BayWoFG -
sowie den Wohnraumförderbestimmungen
WFB 2012 
Haushaltsgröße
Personen
 EOF
Stufe 1 
 EOF
Stufe 2 
 EOF
Stufe 3 
Einpersonenhaushalt       17.500,00 €       22.900,00 €         28.300,00 €
p.m.         1.458,00 €         1.908,00 €          2.358,00 €
Zweipersonenhaushalt       27.500,00 €       35.350,00 €         43.200,00 €
p.m.         2.292,00 €         2.946,00 €          3.600,00 €
zzgl. für jede weitere Person         5.000,00 €         7.850,00 €         10.700,00 €
p.m.            417,00 €            654,00 €              892,00 €
zzgl. für jedes zum
Haushalt gehörende Kind
         1.300,00 €         2.250,00 €           3.200,00 €
p.m.            108,00 €            188,00 €              267,00 €
    
Beispielberechnungen
Alleinerziehende(r) mit 1 Kind       23.800,00 €       33.000,00 €         42.200,00 €
p.m.         1.983,00 €         2.750,00 €          3.517,00 €
Paar mit 1 Kind       33.800,00 €       45.450,00 €         57.100,00 €
p.m.         2.817,00 €         3.788,00 €          4.758,00 €
Paar mit 2 Kindern       40.100,00 €       55.550,00 €         71.000,00 €
p.m.         3.342,00 €         4.629,00 €          5.917,00 €
Paar mit 3 Kindern       46.400,00 €       65.650,00 €         84.900,00 €
p.m.         3.867,00 €         5.471,00 €          7.075,00 €
Paar mit 4 Kindern       52.700,00 €       75.750,00 €         98.800,00 €
p.m.         4.392,00 €         6.313,00 €          8.233,00 €
Angaben ohne Gewähr! Es handelt sich bei den Angaben um grobe Richtwerte !
Eine individuelle korrekte Berechnung erhalten Sie nur bei Ihrer Wohnsitzbehörde.

Bei den genannten Beträgen spricht man von einem "bereinigten Bruttoeinkommen", das nicht exakt identisch ist mit dem tatsächlich ausgezahlten Nettoeinkommen. Die zuständige Behörde zieht vom Bruttoeinkommen gewisse Freibeträge  ab für Alleinerziehende, junge Familien, Grad der Behinderung, Rollstuhlfahrer, Rentner etc.   Es lässt sich daher nicht allein aus Tabellen ablesen, ob jemand noch in die eine oder andere Einkommensstufe fällt.

Welche Wohnanlagen sind in Aschaffenburg EOF gefördert?

Die meisten EOF geförderten Wohnungen in Aschaffenburg finden Sie bei uns. 

Welche Vermieter in Aschaffenburg noch EOF geförderte Wohnungen anbieten erfahren Sie beim Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg. 

In welchen Wohnanlagen in Aschaffenburg EOF geförderte Wohnungen angeboten werden sowie weitere Infos zur Förderung finden Sie hier im aktuellen EOF-Infoblatt der Stadt Aschaffenburg.

Anschrift

Stadtbau Aschaffenburg GmbH
Stiftsgasse 9
63739 Aschaffenburg

Kontakt

Tel: 06021/4437-0
Fax: 06021/219 903
email: info@stadtbau-ab.de

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartner

Sie suchen eine Wohnung?

Unsere zentrale Vermietung ist täglich in einer offenen Telefonsprechstunde von 8.30 h bis 9.30 h unter folgender Telefonnummer erreichbar: 06021 - 4437- 2017.
Sollten Sie uns aufgrund der Vielzahl von Anfragen nicht direkt erreichen können, senden Sie uns Ihre Frage gern per mail an vermietung@stadtbau-ab.de oder vereinbaren Sie online einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch. Sie werden zu der von Ihnen gewünschten Zeit von uns angerufen.
Folgen Sie hierfür bitte diesem Link 
⇒ ⇒ ⇒

Terminland.de - Termin jetzt online buchen