Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen.
Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde.
Aschaffenburger Bürger wenden Sich bitte an das Bauordnungsamt
Wo sehe ich auf meinem Wohnberechtigungsschein meine Einkommensstufe?
Sie finden die Information über Ihre individuelle Einkommensstufe auf Ihrem WBS auf Seite 1 unter Punkt 3.
Hier finden Sie ein Muster, damit Sie wissen wo Sie nachsehen müssen, ob Sie in EOF Stufe 1, 2 oder 3 eingruppiert werden.
Wohnberechtigungsschein Muster
EOF - Mietförderung auch bei Durchschnittsverdienst
Alle Wohnungen in unseren Neubauten werden seit dem Baujahr 2013 nach der Höhe des Einkommens vermietet und erfordern einen Wohnberechtigungsschein nach dieser einkommensorientierten (EOF)Förderung.
Die EOF-Förderung ist eine „bayerische Spezialität“ und basiert auf den bayerischen Wohnraumförderbestimmungen, die seit dem Jahr 2003 immer wieder neu aufgelegt werden. Hierbei handelt es sich um ganz normale Wohnungen, die zunächst nach dem Mietspiegelpreis vermietet werden. Je nach der Höhe des eigenen Einkommens
setzt die Förderstelle (hier die Regierung von Unterfranken) die "zumutbare Miete" für die jeweilige Einkomensstufe fest und hilft den Mietern mit einem Mietzuschuss.
Die Einkommensstufe, die Größe der geförderten Wohnung und der regionale Mietspiegel werden zugrunde gelegt, und ergeben dann den individuelle,Betrag, den Mieter*innen mit EOF-Förderung zugemutet werden kann. Die Differenz zur tatsächlichen Marktmiete wird dann monatlich an die Mieter*innen als Zuschuss ausgezahlt.
Bei unserem Neubau im Gabelsberger Block, der im Jahr 2028 bezugsfertig wird, beträgt die bewilligte Marktmiete z. B. 13,40 € pro m² Wohnfläche.
Die "zumutbare" Nettokaltmiete pro m² Wfl. variiert je nach Einkommensstufe und staffelt sich wie folgt:
Einkommensstufe | zumutbare Miete | Förderung | Marktmiete |
| EOF 1 | 6,00 € | 7,40 € | 13,40 € |
| EOF 2 | 7,50 € | 5,90 € | 13,40 € |
| EOF 3 | 9,00 € | 4,40 € | 13,40 € |
Die jeweilige Differenz erhalten die Mieterinnen und Mieter dann als monatlichen Zuschuss über das Bauordnungsamt ausgezahlt.
Was viele nicht wissen:
Auch Singles, Paare und Familien mit einem eigenen durchschnittlichen Einkommen können über diese Förderprogramme in den Genuss einer bezahlbaren Neubau-Mietwohnung kommen und Entlastung bei der Miete erhalten.
Die Ermittlung, wer Anspruch auf eine einkommensorientiert geförderte Wohnung hat, ist fast so kompliziert wie die Berechnung eines Einkommenssteuerbescheids.
Aus diesem Grund kann eine verlässliche Einkommensbewertung nur über das spezielle Computerprogramm der zuständigen Behörde ermittelt werden. In Aschaffenburg ist dies das Bauordnungsamt.
Ein Antrag lohnt sich auch für Bezieher mittlerer Einkommen immer ! Fragen kostet erst mal nix!
Bekommen auch Sie mit Ihrem Einkommen einen Mietzuschuss ?
Prüfen Sie selbst ob auch Sie in den Genuss dieser Förderung kommen können:
Stand: 1.8.2025 | Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumfördergesetz - BayWoFG - sowie den Wohnraumförderbestimmungen WFB 2012 | ||
| Haushaltsgröße Personen | EOF Stufe 1 | EOF Stufe 2 | EOF Stufe 3 |
| Einpersonenhaushalt | 17.500,00 € | 22.900,00 € | 28.300,00 € |
| p.m. | 1.458,00 € | 1.908,00 € | 2.358,00 € |
| Zweipersonenhaushalt | 27.500,00 € | 35.350,00 € | 43.200,00 € |
| p.m. | 2.292,00 € | 2.946,00 € | 3.600,00 € |
| zzgl. für jede weitere Person | 5.000,00 € | 7.850,00 € | 10.700,00 € |
| p.m. | 417,00 € | 654,00 € | 892,00 € |
| zzgl. für jedes zum Haushalt gehörende Kind | 1.300,00 € | 2.250,00 € | 3.200,00 € |
| p.m. | 108,00 € | 188,00 € | 267,00 € |
| Beispielberechnungen | |||
| Alleinerziehende(r) mit 1 Kind | 23.800,00 € | 33.000,00 € | 42.200,00 € |
| p.m. | 1.983,00 € | 2.750,00 € | 3.517,00 € |
| Paar mit 1 Kind | 33.800,00 € | 45.450,00 € | 57.100,00 € |
| p.m. | 2.817,00 € | 3.788,00 € | 4.758,00 € |
| Paar mit 2 Kindern | 40.100,00 € | 55.550,00 € | 71.000,00 € |
| p.m. | 3.342,00 € | 4.629,00 € | 5.917,00 € |
| Paar mit 3 Kindern | 46.400,00 € | 65.650,00 € | 84.900,00 € |
| p.m. | 3.867,00 € | 5.471,00 € | 7.075,00 € |
| Paar mit 4 Kindern | 52.700,00 € | 75.750,00 € | 98.800,00 € |
| p.m. | 4.392,00 € | 6.313,00 € | 8.233,00 € |
| Angaben ohne Gewähr! Es handelt sich bei den Angaben um grobe Richtwerte ! Eine individuelle korrekte Berechnung erhalten Sie nur bei Ihrer Wohnsitzbehörde. | |||
Bei den genannten Beträgen spricht man von einem "bereinigten Bruttoeinkommen", das nicht exakt identisch ist mit dem tatsächlich ausgezahlten Nettoeinkommen. Die zuständige Behörde zieht vom Bruttoeinkommen gewisse Freibeträge ab für Alleinerziehende, junge Familien, Grad der Behinderung, Rollstuhlfahrer, Rentner etc. Es lässt sich daher nicht allein aus Tabellen ablesen, ob jemand noch in die eine oder andere Einkommensstufe fällt.
Welche Wohnanlagen sind in Aschaffenburg EOF gefördert?
Die meisten EOF geförderten Wohnungen in Aschaffenburg finden Sie bei uns.
Welche Vermieter in Aschaffenburg noch EOF geförderte Wohnungen anbieten erfahren Sie beim Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg.
In welchen Wohnanlagen in Aschaffenburg EOF geförderte Wohnungen angeboten werden sowie weitere Infos zur Förderung finden Sie hier im aktuellen EOF-Infoblatt der Stadt Aschaffenburg.




